Handbuch:

Wann handelt es sich um einen Verstoß, der abgemahnt werden kann?

Das Thema Markenrecht ist alles andere als trivial. Jeder Vorfall sollte deshalb von einem Fachanwalt geprüft werden. Gerne können wir Ihnen hier verschiedene Partner empfehlen.

Grundsätzlich gilt aber:

  • Sobald ein Marktbegleiter Ihren Firmennamen oder eine eingetragene Marke im Anzeigentext verwendet, ist die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes sehr groß. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass User, die bei Google z. B. nach Ihrer Firma suchen, so in die Irre geleitet werden.
  • Sollte der Firmenname/Brand nicht im Anzeigentext vorkommen, handelt es sich eher nicht um einen Verstoß

Weitere Informationen:

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